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Allgemeine Informationen zur Umsatzsteuermeldung

Finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Umsatzsteuermeldung.

Symbolbild für Steuern mit Taschenrechner und Kugelschreiber

Termine zur finalen Einreichung beim Finanzamt und Überweisung

  • Januar/Februar: 10.04.
  • März/April: 10.06.
  • Mai/Juni: 31.08.
  • Juli/August: 10.10.
  • September/Oktober: 10.12.
  • November/Dezember: 10.02. des Folgejahres

Aus Gründen der Nachhaltigkeit und der daraus resultierenden Umstellung unserer Systeme, mit dem Ziel einer beleglosen Bearbeitung, bitten wir, Unterlagen ausschließlich in folgender Form zu übersenden:

  • Eingangsrechnungen, Belege (Quittungen) und Ausgangsrechnungen im Original per E-Mail (ein Beleg pro pdf-Datei)
  • Norwegische Einfuhrzollpapiere im Original per E-Mail gesammelt pro Monat (analog Deklarationsübersicht)
  • Aufstellung über Ausgangsrechnungen (optional)
  • Aufstellung über die Eingangsrechnungen (optional) 

Bei hohen Belegaufkommen empfiehlt sich die Übersendung als Zip-Datei.

Wir nehmen ausdrücklich Bezug auf die Anlage 5 unseres Beratervertrages hinsichtlich der Anforderungen der Eingangs- und Ausgangsrechnungen.

Bitte reichen Sie nur Eingangs- und Ausgangsrechnungen ein, die in den aktuellen Zeitraum fallen. Sollten Sie noch ältere Belege vorliegen haben, werden wir diese gegebenenfalls in der aktuellen Erklärung berücksichtigen.

Das Finanzamt hat generell angemahnt, dass Korrekturen von bereits abgeschlossenen Perioden nur bei Ausnahmefällen vorgenommen werden sollen. Deshalb bitten wir Sie, uns Ihre Rechnungen, wenn möglich periodengerecht, einzureichen, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Bitte leiten Sie uns auch alle Unterlagen für selbst durchgeführte Warenimporte in Norwegen zu. Hierzu zählen unter anderem die Zollpapiere und die Dokumentation hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuergrundlage. Soweit die Unterlagen vollständig sind, werden wir die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuermeldungen melden. 

Beachten Sie außerdem

Bitte versehen Sie alle „Klein“-Belege mit Firmenstempel.

Folgendes kann über die Umsatzsteuermeldungen geltend gemacht werden (soweit die Mehrwertsteuer separat und in NOK auf dem Beleg ausgewiesen ist und die Kosten der wirtschaftlichen Tätigkeit Norwegen zuzurechnen sind):

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Taxi
  • Büromaterial
  • Bücher/Zeitungen
  • Strom
  • Angestellte (Personalleasing)
  • Material
  • Telefon
  • Einfuhrzollpapiere/Ermittlung Grundlage Einfuhrumsatzsteuer
  • Hotelrechnungen 
  • Benzin- und Autoverleihkosten können nur bei Fahrzeugen der Klasse C, N und T geltend gemacht werden (Fahrzeugklasse laut Fahrzeugschein unter Punkt J, entspricht nicht den Klassen der Autovermietungen), wenn diese ausschließlich zum Warentransport verwendet werden und uns eine Kopie des Fahrzeugscheines wie auch des Fahrzeugbriefes vorliegt Bitte versehen Sie auch jeden Tankbeleg mit dem entsprechenden Fahrzeugkennzeichen.

Essen, Verpflegung und Nahrungsmittel können leider nicht geltend gemacht werden.

Wichtig ist zudem, dass Ihre NUF-Adresse oder Ihre Steuernummer XXX XXX XXX MVA als Rechnungsempfänger, auf allen Eingangsrechnungen angegeben ist:

Firma xy
c/o Deutsch Norwegische Handelskammer Services AS
Postboks 603 Skøyen
0214 Oslo                                                  

Bitte beachten Sie die Verspätungsgebühren für nicht oder zu spät eingelieferte Meldungen. Diese betragen im Fall der Umsatzsteuermeldung ½ Rechtsgebühr pro Tag. Der aktuelle Satz der Rechtsgebühr beträgt NOK 1 150 (Stand 30.04.2019). Für die Umsatzsteuermeldung kann eine maximale Gebühr von NOK 57 500 festgesetzt werden. 

Wenn Angaben fehlen oder Rechnungen nicht im Original eingereicht werden, können diese Unterlagen nicht in der Umsatzsteuermeldung berücksichtigt werden.

Verspätungsgebühren können bei unterlassener, verspäteter oder offensichtlich fehlerhafter Meldung erlassen werden. 

Für Fragen bzgl. Ihrer Umsatzsteuermeldung melden Sie sich gerne bei unserem Team.

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