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Geschäftsführungshaftung

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Die meisten norwegischen Gesellschaften sind als Aksjeselskap – AS organisiert, die sich mit der deutschen GmbH vergleichen lässt. Die Geschäftsführung der AS besteht – zwingend – aus dem Verwaltungsrat (Styre) und – freiwillig – aus einem Geschäftsleiter (Daglig Leder). Der Geschäftsleiter ist für die Angelegenheiten der täglichen Geschäftsführung zuständig, während der Verwaltungsrat für alles, was darüber hinausgeht, verantwortlich ist. Wenn eine AS keinen Geschäftsleiter hat, übernimmt der Verwaltungsrat die Aufgaben der täglichen Geschäftsführung.

Geschäftsführungshaftung
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Der Artikel wurde geschrieben von Advokatfirmaet Grette AS, Dr. Roland Mörsdorf / Elisa Eichstetter, ein Legal Member  der AHK Norwegen.

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